Ziele
1. Schutz von Kindern, Jugendlichen und allen Leuten, die besonderen Schutz brauchen, vor Grenzverletzungen und Übergriffen
2. Schutz der Mitarbeitenden (vor Grenzverletzungen/Übergriffen und vor Verdächtigungen ohne Substanz)
3. Schutz der Institution (Gemeinde, Kirche)
Erläuterung zu den Zielen
Die Angabe aller drei Ziele dient der Transparenz und soll auch der Kontrolle dienen. Wenn bei einer Maßnahme nur das 3. Ziel tatsächlich erfüllt wird, dann ist sie offensichtlich falsch.
Was sind Grenzverletzungen/Übergriffe?
Grenzverletzungen passieren ohne Absicht, weil man nicht aufpasst, nicht nachdenkt oder einfach unsensibel unterwegs ist. In der Regel sind sie nicht strafbar.
Übergriffe geschehen mit Absicht und können strafbar sein.
Wir wollen beides nicht beim Kibiwe.
1. Körperlich
Jeder Mensch hat das Recht, selber über seinen Körper zu verfügen und das Recht, nicht berührt zu werden, wenn er oder sie das nicht will. Dazu gehört auch der „safe space“ um den Körper herum, das ist ungefähr ein knapper Meter für Erwachsene und etwas weniger bei gleichaltrigen Kindern untereinander.
Und dann gibt es halt noch die körperliche Gewalt, die damit einhergeht, einem anderen Menschen Schmerz zuzufügen, der Übergang kann fließend sein.
2. Seelisch
Jeder Mensch hat eine Menschenwürde und die soll ihm nicht genommen werden.
Es gilt also: Kinder müssen mit Respekt behandelt werden und wir müssen aufmerksam sein, damit Kinder nicht beschämt, ausgelacht oder beleidigende Ausdrücke verwendet werden.
Das gilt auch im Umgang der Mitarbeitenden untereinander.
Und Mobbing geht gar nicht, das sowieso.
3. Sexuell
Der Übergang von körperlicher zur sexuellen Grenzverletzung ist fließend. Zur sexuellen Grenzverletzung zählen auch unangemessene Berührungen, sobald es die Intimteile des Körpers betrifft, wird es strafbar. Das soll und darf nicht passieren. Auch nicht Mitarbeitenden gegenüber.
Es gibt aber auch sexuelle Grenzverletzung, die nicht körperlich ist, sondern seelisch. Dazu gehören Bemerkungen über den Körper anderer Leute, egal ob positiv konnotiert oder abwertend. Auch das soll und darf nicht sein. Niemand sollte die körperliche Entwicklung und/oder den Körper eines anderen Menschen bewerten oder kommentieren.
Im sexuellen Bereich gibt es Übergriffe die mit Körperkontakt einhergehen (Hands on) und solche, die ohne direkten Körperkontakt geschehen (Hands off). Egal wie sexuelle Übergriffe geschehen, sie sind strafbar.
4. Durch Medien
Obwohl das Kibiwe handyfrei sein sollte, gibt es immer wieder Situationen, in denen soziale
Medien genützt werden.
Schon klar, dass alle Darstellungen von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt beim Kibiwe nichts zu suchen haben und deren Besitz und Weiterverbreitung strafbar sind.
WICHTIG ZUM SELBSTSCHUTZ: Du darfst weder einen Screenshot davon machen noch solche Inhalte teilen, weil du vielleicht jemanden darüber informieren willst. Sie dürfen sie weder auf dem Handy haben noch verbreiten, selbst mit bester Absicht nicht.
Was muss getan werden?
Kibiwe-intern
1. Das erweiterte Führungszeugnis (EFZ)
Alle Mitarbeitenden ab 16 Jahren sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) bei der Gemeinde zu beantragen und ans Ordinariat zu schicken. Die Pfarrei Neufahrn erhält dann die Information, dass das EFZ eingeschickt wurde und vermutlich auch, dass die betreffenden Mitarbeitenden keinen strafrechtlich relevanten Eintrag haben. Das EFZ gilt dann im kirchlichen Bereich fünf Jahre.
Das EFZ kostet nichts, wenn man es für ein ehrenamtliches Engagement braucht.
Warum müssen alle Leute so ein EFZ vorlegen?
a) Wenn es erst einmal fest eingeführt ist, dass jeder und jede so ein EFZ vorlegen muss, dann ist das wie eine Schutzmauer und es ist klar, dass jemand, wenn er pädophile Neigungen hat, ins Kibiwe nicht reinkommen wird.
b) Es ist inzwischen common sense in der Kinder- und Jugendarbeit, dass alle über 16 ein EFZ haben, und es ist in vielen Fällen eine rechtliche Pflicht.
c) Das EFZ ist vergleichbar mit einem TÜV, der aber fünf Jahre und nicht nur zwei Jahre Gültigkeit hat.
Warum ist das Verfahren zur Beantragung so kompliziert? Warum gebe ich das EFZ nicht direkt
im Pfarrbüro ab?
Beim EFZ werden alle Sachen aufgeführt, wegen denen jemand vorbestraft ist. Und das geht
das Pfarrbüro nichts an. Deshalb bekommt das Pfarrbüro nur die Info, ob jemand mit Kindern
arbeiten darf oder nicht. Alle anderen Sachen liest zwar das Ordinariat, aber das wird dort nicht
gespeichert, weil du das EFZ zurückbekommst.
Beispiel: Wenn du wegen Fahren ohne Führerschein vorbestraft bist, erfährt das niemand in Neufahrn und die Leute im Ordinariat interessiert’s nicht wirklich.
So ein EFZ gibt ja nur einen Überblick über vergangene Sachen und da auch nur Straftaten, wegen denen ein rechtskräftiges und endgültiges Gerichtsurteil erfolgt ist. Es könnte ja sein, dass jemand noch nicht übergriffig war oder eben noch nicht erwischt wurde?
Ja. Sollte es je möglich sein, das irgendwie mit einem Dokument erfassen zu lassen, dann werden wir zu den ersten gehören, die so ein Dokument verpflichtend einführen.
2. Grenzverletzungen vermeiden
Sei aufmerksam und schau genau hin!
a) Reflektiere dein eigenes Verhalten! Es geht ja immer noch um einen allgemeinen Verhaltenskodex, der Körper, Seele und sexuelle Integrität und Autonomie der Kinder achtet.
b) Im Übrigen gilt das auch gegenüber den anderen Mitarbeitenden.
Vorher fragen
a) Gerade bei Kindern gilt, dass man sie fragt, bevor man sie anfasst. Das gilt, wenn ein Kind Trost braucht, wenn es weint, wenn es verletzt ist, wenn es Hilfe braucht …
Nein heißt Nein. Das gilt auch bei den Kindern untereinander.
b) Und natürlich gilt das auch anderen Mitarbeitenden gegenüber.
Faustregel: Je fremder die andere Person, desto größer das Bedürfnis nach „safe space“ (siehe oben).
Klar, beim Kibiwe geht es auch um Begegnung und manchmal wird es eng, es wird gespielt, beim Basteln geholfen, man sitzt im FS oder im Gruppenraum eng aufeinander – Einfach daran denken und aufmerksam sein.
Bevor was passiert, weil die Nerven blank liegen …
Wenn ihr Stress wegen einem Kind habt, wir haben auch schwierige Kinder an Bord, dann holt euch Hilfe, bevor es eskaliert und/oder alle unglücklich sind – Christina, Gertrud, Marita, Lukas, Henrik – irgendeine oder irgendeiner wird schon gerade frei sein und sich um das mit Energie gesegnete Kind kümmern.
Das ist keine Niederlage, das ist einfach nur professionell.
Schütz dich selbst!
Du bist auf der sicheren Seite, wenn du niemals mit einem Kind allein in einem Raum bleiben oder in einen Raum gehst. Schon gar nicht in einen Raum mit verschlossener Tür.
Wenn du ein Kind zur Toilette begleitest, gehe nicht mit rein. Wenn auf der Toilette Not am Mann oder an der Frau ist, dann hole eine zweite Mitarbeiterin oder einen zweiten Mitarbeiter dazu. Und frag, wenn möglich, das Kind (siehe oben), wer ihm helfen soll.
Kibiwe-extern
Regel 1
Schickt kein Kind allein aufs Klo! Schickt kein Kind alleine durch die Gänge oder irgendwo hin! Eine Möglichkeit ist, die Kinder zu zweit auf die Toilette oder auf Botengänge zu schicken.
Klopausen für alle sind übrigens eine gute Idee.
Regel 2
Leute, die nicht zum Kibiwe gehören, haben in den Gruppenräumen und den Gebäuden, die genutzt werden, nichts verloren!
Regel 3
Achtet darauf, dass die Außentüren der Gebäude, in denen Gruppenräume sind, geschlossen sind.
Regel 4
Fremde Leute in den Gebäuden immer ansprechen. Und freundlich wieder raus schicken. Das darf jeder und jede und das soll auch jeder und jede tun.
Regel 5
Auch Eltern gelten als fremde Leute.
Regel 6
Zum Schutzkonzept gehört auch die Sache mit den Stempeln für die Kinder, die abends allein
nach Hause dürfen, und die Sache, dass die Kinder in der Kirche ihren Eltern oder deren
glaubhaften Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (Oma, Opa, ältere Geschwister …) übergeben werden.
Im Fall der Fälle …
Es kann dir passieren, dass ein Kind sich dir anvertraut und du von sexuellen Grenzverletzungen oder gar Übergriffen erfährst.
Es kann passieren, dass du Zeuge oder Zeugin von solchen Grenzverletzungen oder Übergriffen wirst.
Du bist mittendrin, es besteht Handlungsbedarf.
Was du nicht machen darfst:
Schweigend darüber hinweg gehen.
Die Sache klein reden.
Dem Kind nicht glauben.
Dem betroffenen Mitarbeitenden nicht glauben (falls das Opfer jemand der Mitarbeitenden ist).
Nichts tun.
Und schon gar nicht: Das Gespräch mit dem Beschuldigten oder der Beschuldigten suchen, auch wenn du ein gutes Verhältnis zu dieser Person hast.
Mache nicht den Fehler und denke nicht, dass „ja immer und irgendwie zwei dazugehören“: Das ist Victim-Blaming. Du darfst und musst parteiisch sein – für den Betroffenen oder die Betroffene.
Desweiteren darfst du im Verlauf dessen, was dann passiert, niemals dem Beschuldigten oder der Beschuldigten den Namen des Kindes oder des betroffenen Mitarbeitenden verraten. Sprich nicht mit ihm oder ihr über diese Sache.
Außerdem: Behandle die Sache vertraulich und sprich (idealerweise nur) mit den richtigen Leuten, die dem Kind helfen und dich beraten können. Das sind die unten genannten Ansprechpersonen und eventuell unabhängige Fachberatungsstellen.
WICHTIG! Du darfst dem Kind keine falschen Versprechungen machen in der Art, dass du ganz bestimmt niemand von seinem Geheimnis erzählst. Denn dieses Versprechen kannst du nicht halten, weil du die Sache weiterleiten musst (siehe unten). Du kannst nur versichern, dass du behutsam und vertraulich mit dem umgehen wirst, was dir anvertraut wird. Kommuniziere das klar.
Was du tun musst:
a) Zuhören, zuhören, zuhören! Keine Fragen stellen! Suggestivfragen verfälschen die Wahrnehmung des Kindes und die Aussage des Kindes und die Aussage kann vor Gericht dann eventuell gar nicht zugelassen werden.
Es gilt: Opferschutz vor Täterschutz. Die oder der Betroffene braucht Aufmerksamkeit, nicht der oder die Beschuldigte.
Das gilt auch bei ganz normalen Konflikten zwischen Kindern: Das Opfer trösten ist wichtiger als den Täter oder die Täterin zu schimpfen.
b) Schreibe mit Uhrzeit und Datum alles auf, was du gehört und gesehen hast. Ohne etwas zu verändern, umzustellen, zu verbessern oder sonst was. Es kann sein, dass diese Unterlagen die einzigen Beweismittel sind. Und schreibe sachlich, nicht emotional.
c) Mache keine Beweisfotos von blauen Flecken oder sonst was. Vor Gericht sind sie nicht zulässig und du machst dich strafbar, weil du die Fotos auf dem Handy hast (siehe oben, so ist das Gesetz).
d) Wende dich an einen der folgenden Leute:
1. Die unabhängigen Ansprechpersonen zur Prüfung von Verdachtsfällen der Erzdiözese München und Freising (die gehören nicht zum Ordinariat):
Kirstin Dawin (Diplompsychologin): 089/20041763; KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Martin Miebach (Doktor in Jura): 0174/3002647; MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Ulrike Leimig (Diplom-Sozialpädagogin): 08841/6769919; 0160/8574106; ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Diese Leute werden auch dafür bezahlt, wenn du vielleicht „nur“ einen professionellen Rat in Sachen Grenzverletzungen oder Übergriffen brauchst und/oder einfach auf Nummer sicher gehen willst.
Und natürlich sind diese Leute auch Ansprechpersonen, wenn du selbst Opfer eines sexuellen Übergriffs unter dem Dach der Kirche geworden bist.
2. Innerhalb der Pfarrei ist Christine Muschalla Ansprechpartnerin: Tel: 08165/ 647 09 -15;
Cmuschalla@ebmuc.de, wenn du Fragen hast.
3. Innerhalb des Kibiwes ist Lukas Bille der Ansprechpartner vor Ort.
3. Du kannst auch gerne andere professionelle Stellen einschalten, aber nicht, wenn …
Du bist als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Kibiwe dazu verpflichtet, sexuelle Übergriffe an eine dieser unabhängigen Ansprechpersonen (siehe oben) weiter zu leiten, wenn der Beschuldigte oder die Beschuldigte Mitarbeiter oder Mitarbeiterin beim Kibiwe ist und die Sache sich beim Kibiwe zugetragen hat. Bei hauptamtlichen Beschuldigten in jedem Fall, also auch, wenn es nicht beim Kibiwe passiert ist.
Und das gilt auch, wenn du „nur“ einen Verdacht hast.
Merke: Vertuschung bei sexuellen Übergriffen muss der Vergangenheit angehören! Gilt für die Kirche, gilt für jeden und jede von uns.
Erklärungen:
a) Diese unabhängigen Ansprechpersonen sind Profis. Die wissen, was zu tun ist. Und sie handeln im Interesse des Betroffenen oder der Betroffenen.
b) Du musst die Sache unbedingt vertraulich behandeln, weil das Kind oder der Mitarbeitende dich als Vertrauensperson ausgewählt hat und niemand sonst. Der Betroffene oder die Betroffene hat das Recht, dass nicht alle Welt erfährt, was ihm passiert ist, ohne dass er oder sie dem zustimmt. Darum geht es.
c) Das gilt auch, wenn du etwas beobachtet hast.
d) Schau, dass du das Kind im weiteren Prozess nach deinen Möglichkeiten unterstützt, denn es vertraut dir. Es gibt viele Stellen, bei denen du dich beraten lassen kannst, niemand bezweifelt, dass dich so eine Sache selbst als Zeuge oder Zeugin emotional mitnimmt.
e) Eventuell ist es dir furchtbar unangenehm und du willst die Verantwortung möglichst schnell weitergeben. Aber du musst handeln und das möglichst professionell.
E s gibt übrigens die ganze Sache auch wasserdicht als Broschüre vom Ordinariat, die heißt „Miteinander achtsam leben“ (da stehen hinten übrigens die anderen professionellen Stellen drin). Absolute Leseempfehlung hiermit für alle, die es noch genauer wissen wollen. Und spätestens dann, wenn Sie mit der Sache direkt konfrontiert werden sollten.
Link zum Download bzw. QR-Code rechts:
https://www.erzbistum-muenchen.de/cms-media/media-64228420.pdf
Zu guter Letzt …
Hast du den Text durchgelesen? Allein schon die Tatsache, dass wir uns mit der Sache beschäftigen, sensibilisiert uns alle. Und das ist gut so.
Danke, dass du deinen Beitrag für ein sicheres Kibiwe leistest!
