Schutzkonzept

Ziele

1. Schutz von Kindern, Jugendlichen und allen Leuten, die besonderen Schutz brauchen, vor Grenzverletzungen und Übergriffen

2. Schutz der Mitarbeitenden (vor Grenzverletzungen/Übergriffen und vor Verdächtigungen ohne Substanz)

3. Schutz der Institution (Kibiwe, Gemeinde, Kirche)

Erläuterung zu den Zielen

Die Angabe aller drei Ziele dient der Transparenz und soll auch der Kontrolle dienen. Wenn bei einer Maßnahme nur das 3. Ziel tatsächlich erfüllt wird, dann ist sie offensichtlich falsch.

Was sind Grenzverletzungen/Übergriffe?

Grenzverletzungen passieren ohne Absicht, weil man nicht aufpasst, nicht nachdenkt oder einfach unsensibel unterwegs ist. In der Regel sind sie nicht strafbar.

Übergriffe geschehen mit Absicht und können strafbar sein.

Wir wollen beides nicht beim Kibiwe.

1. Körperlich

Jeder Mensch hat das Recht, selber über seinen Körper zu verfügen und das Recht, nicht berührt zu werden, wenn er oder sie das nicht will. Dazu gehört auch der „safe space“ um den Körper herum, das ist ungefähr ein knapper Meter für Erwachsene und etwas weniger bei gleichaltrigen Kindern untereinander.

Und dann gibt es halt noch die körperliche Gewalt, die damit einhergeht, einem anderen Menschen Schmerz zuzufügen, der Übergang kann fließend sein.

2. Seelisch

Jeder Mensch hat eine Menschenwürde und die soll ihm nicht genommen werden.

Es gilt also: Kinder müssen mit Respekt behandelt werden und wir müssen aufmerksam sein, damit Kinder nicht beschämt, ausgelacht oder beleidigende Ausdrücke verwendet werden.

Das gilt auch im Umgang der Mitarbeitenden untereinander.

Und Mobbing geht gar nicht, das sowieso.

3. Sexuell

Eine kleine Minderheit von Erwachsenen ist pädophil oder hat solche Neigungen (egal, aus welchem Grund) und hat das nicht unter Kontrolle. Grundsätzlich gilt, dass Erwachsene mit solchen Neigungen keinen Kontakt mit Kindern haben dürfen.

Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, dass solche Menschen nicht beim Kibiwe mitarbeiten, weil das Kibiwe nun mal hauptsächlich aus jeder Menge Kinder besteht.

Der Übergang von körperlicher zur sexuellen Grenzverletzung ist übrigens fließend. Zur sexuellen Grenzverletzung zählen auch unangemessene Berührungen, sobald es die Intimteile des Körpers betrifft, wird es strafbar. Das soll und darf beim Kibiwe nicht passieren. Punktum. Auch nicht Mitarbeitenden gegenüber, falls das nicht klar sein sollte.

Es gibt aber auch sexuelle Grenzverletzung, die nicht körperlich ist, sondern seelisch. Dazu gehören Bemerkungen über den Körper anderer Leute, egal ob positiv konnotiert oder abwertend. Auch das soll und darf beim Kibiwe nicht sein.

Im sexuellen Bereich gibt es Übergriffe die mit Körperkontakt einhergehen (Hands on) und solche, die ohne direkten Körperkontakt geschehen (Hands off). Egal wie Übergriffe geschehen, sie sind strafbar.

4. Durch Medien

Obwohl das Kibiwe handyfrei sein sollte, gibt es immer wieder Situationen, in denen soziale Medien genützt werden.

Schon klar, dass alle Darstellungen von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt beim Kibiwe nichts zu suchen haben und deren Besitz und Weiterverbreitung strafbar sind.

WICHTIG ZUM SELBSTSCHUTZ: Du darfst weder einen Screenshot davon machen noch solche Inhalte teilen, weil du vielleicht jemanden darüber informieren willst. Du darfst sie weder auf dem Handy haben noch verbreiten, selbst mit bester Absicht nicht.

Was muss getan werden?

Kibiwe-intern

1. Das erweiterte Führungszeugnis (EFZ)

Alle Mitarbeitenden ab 16 Jahren beim Kibiwe sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) bei der Gemeinde zu beantragen und ans Ordinariat zu schicken. Die Pfarrei Neufahrn erhält dann die Information, dass das EFZ eingeschickt wurde und vermutlich auch, dass die betreffenden Mitarbeitenden keinen strafrechtlich relevanten Eintrag haben. Das EFZ gilt dann im kirchlichen Bereich fünf Jahre (Die benötigten Unterlagen samt Erklärung, was genau zu tun ist, gibt es beim Kibiwe-Team oder im Pfarrbüro).

Das EFZ kostet nichts, wenn du es für ein ehrenamtliches Engagement wie das Kibiwe brauchst.

Warum müssen alle Leute so ein EFZ beantragen?

a) Wenn es fest eingeführt ist, dass jeder und jede so ein EFZ vorlegen muss, dann ist das wie eine Schutzmauer und es ist klar, dass jemand, wenn er pädophile Neigungen hat, beim Kibiwe nicht reinkommen wird.

b) Das gilt auch fürs Ensemble und die Band, obwohl da manche vielleicht keinen direkten Kontakt mit Kindern haben. Aber das Ensemble und die Band sind ja so was wie die Stars für die Kinder und so für die Kinder keine Fremden. Auch wenn es nicht zu einer Grenzverletzung beim Kibiwe käme, das Kibiwe will nicht die Veranstaltung sein, wo Leuten mit pädophilen Neigungen die Gelegenheit gegeben wird, eine Grundlage für einen späteren Kontakt zu haben.

c) Es ist inzwischen Common Sense in der Kinder- und Jugendarbeit, dass alle über 16 ein EFZ haben und es ist eine rechtliche Pflicht.

d) Das EFZ ist vergleichbar mit einem TÜV, der aber fünf Jahre und nicht nur zwei Jahre Gültigkeit hat!

So ein EFZ gibt ja nur einen Überblick über vergangene Sachen und da auch nur Straftaten, die gerichtsmassig waren. Es könnte ja sein, dass jemand noch nicht übergriffig war oder eben noch nicht erwischt wurde?

Ja. Sollte es je möglich sein, das irgendwie mit einem Dokument erfassen zu lassen, dann wird das Kibiwe zu den ersten gehören, die so ein Dokument verpflichtend einführen.

Warum ist das Verfahren zur Beantragung so kompliziert? Warum gebe ich das EFZ nicht direkt im Pfarrbüro ab?

Beim EFZ werden alle Sachen aufgeführt, wegen denen jemand vorbestraft ist. Und das geht das Pfarrbüro nichts an. Deshalb bekommt das Pfarrbüro nur die Info, ob jemand mit Kindern arbeiten darf oder nicht. Alle anderen Sachen liest zwar das Ordinariat, aber das wird dort nicht gespeichert, weil du das EFZ zurückbekommst.

Beispiel: Wenn du wegen einer Drogensache vorbestraft bist, erfährt das niemand in Neufahrn und die Leute im Ordinariat interessiert’s nicht wirklich.

MERKE: Jeder und jede mit einem EFZist ein Vorbild für alle Mitarbeitenden aller Kibiwes, die jemals stattfinden werden!

2. Grenzverletzungen vermeiden – das ist der Plan

Seid aufmerksam und schaut genau hin!

a) Reflektiere dein eigenes Verhalten! Es geht ja immer noch um einen allgemeinen Verhaltenskodex, der Körper, Seele und sexuelle Integrität und Autonomie der Kinder achtet.

Zuerst nachdenken, dann reden und handeln!

b) Im Übrigen gilt das auch für die anderen Mitarbeitenden. Die haben auch eine Recht auf ihre Integrität und Autonomie.

Faustregel: „Nein ist Nein!“

Und hier die goldene Regel, ist ja auch ein Kibiwe: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu.

Frag halt vorher!

a) Gerade bei Kindern gilt, dass man sie fragt, bevor man sie anfasst. Das gilt, wenn ein Kind Trost braucht, wenn es weint, wenn es verletzt ist, wenn es Hilfe braucht …

Und höre genau hin. Vielleicht sagt das Kind ja und meint nein.

Kleiner Funfakt am Rande: Wenn dich ein Kind schlägt, dass du ungefragt berührt hast, dann bist du selbst schuld. Alles schon vorgekommen.

b) Und natürlich gilt das auch anderen Mitarbeitenden gegenüber.

Faustregel: Je fremder die andere Person, desto größer das Bedürfnis nach „safe space“ (siehe oben).

Klar, beim Kibiwe geht es auch um Begegnung und manchmal wird es eng, es wird gespielt, beim Basteln geholfen, man sitzt im FS eng aufeinander – denkt einfach dran und seid aufmerksam.

Bevor was passiert, weil die Nerven blank liegen …

Wenn ihr Stress wegen einem Kind habt, wir haben auch schwierige Kinder an Bord, dann holt euch Hilfe, bevor ihr eskaliert und/oder unglücklich seid – Christina, Gertrud, Marita … irgendeine wird schon gerade frei sein und sich um das mit Energie gesegnete Kind kümmern.

Das ist keine Niederlage, das ist einfach nur professionell.

Schütze dich selbst!

Du bist auf der sicheren Seite, wenn du niemals mit einem Kind allein in einem Raum bleibst oder in einen Raum gehst. Schon gar nicht in einen Raum mit verschlossener Tür.

Wenn du ein Kind zur Toilette begleitest, gehe nicht mit rein. Wenn auf der Toilette Not am Mann oder an der Frau ist, dann hole eine zweite Mitarbeiterin oder einen zweiten Mitarbeiter dazu. Und frag vorher (siehe oben).

(Für den Kiga gibt es eigene Regeln, was das Klogehen betrifft)

Kibiwe-extern

Regel 1

Schickt kein Kind alleine durch die Gänge, aufs Klo oder irgendwo hin! Besser: Macht Klopausen für alle!

Regel 2

Leute, die nicht zum Kibiwe gehören, haben in den Gruppenräumen und den Gebäuden, die beim Kibiwe genutzt werden, nichts verloren!

Treffpunkt für eingeladene Besucher*innen oder ehemalige Kibiwe-Mitarbeitende ist das Cafe am Samstagnachmittag.

Regel 3

Achtet darauf, dass die Außentüren der Schule und der Gebäude, in denen Gruppenräume sind, geschlossen sind.

Regel 4

Fremde Leute in den Gebäuden, falls es mal passiert, immer ansprechen. Und freundlich wieder raus schicken. Das darf jeder und jede und das soll auch jeder und jede tun.

Regel 5

Auch Eltern gelten als fremde Leute und haben auch im Franziskussaal nix verloren.

Regel 6

Zum Schutzkonzept gehört auch die Sache mit den Stempeln für die Kinder, die abends allein nach Hause dürfen, und die Sache, dass die Kinder in der Kirche ihren Eltern oder deren glaubhaften Stellvertreter*innen (Oma, Opa, ältere Geschwister …) übergeben werden.

Im Fall der Fälle …

Es kann dir passieren, dass ein Kind sich dir anvertraut und du von sexuellen Grenzverletzungen oder gar Übergriffen erfährst.

Es kann dir passieren, dass du Zeuge von solchen Grenzverletzungen oder Übergriffen wirst.

Du bist mittendrin und weißt, dass Handlungsbedarf besteht.

Was du nicht machen darfst:

Schweigend darüber hinweg gehen.

Die Sache klein reden.

Dem Kind nicht glauben.

Dem Mitarbeitenden nicht glauben.

Nichts tun.

Die Sache einfach an einen anderen Mitarbeiter oder eine andere Mitarbeiterin des Kibiwe delegieren, weil du dich für inkompetent hältst.

Und schon gar nicht: Das Gespräch mit dem Beschuldigten oder der Beschuldigten suchen, auch wenn du ein gutes Verhältnis zu dieser Person hast.

Mache nicht den Fehler und denke, dass „ja immer und irgendwie zwei dazugehören“: Das ist Victim-Blaming. Du darfst und musst parteiisch sein – für den Betroffenen oder die Betroffene. Natürlich gibt es immer zwei Seiten, aber es ist in diesem Fall nicht deine Aufgabe, das zu klären.

Desweiteren darfst du im Verlauf dessen, was dann passiert, niemals dem Beschuldigten oder der Beschuldigten den Namen des betroffenen Kindes oder des Mitarbeitenden verraten. Sprich nicht mit ihm oder ihr über diese Sache.

Außerdem: Du darfst mit niemand anderen darüber reden (Warum, das kommt gleich).

Und du darfst dem Kind keine falschen Versprechungen machen in der Art, dass du ganz bestimmt niemand von seinem Geheimnis erzählst. Denn dieses Versprechen kannst du nicht halten, wenn du die Sache weiterleiten musst (siehe unten). Du kannst nur versichern, dass du behutsam und vertraulich mit dem umgehen wirst, was dir anvertraut wird. Kommuniziere das klar.

Was du tun musst:

a) Zuhören, zuhören, zuhören! Keine Fragen stellen! Suggestivfragen (Beispiel: Hat er dich geschlagen?) verfälschen die Wahrnehmung des Kindes und die Aussage des Kindes und die Aussage kann vor Gericht dann eventuell gar nicht zugelassen werden.

Es gilt: Opferschutz vor Täterschutz. Die oder der Betroffene braucht Aufmerksamkeit, nicht der oder die Beschuldigte.

Gilt auch bei ganz normalen Konflikten zwischen Kindern: Das Opfer trösten ist wichtiger als den Täter oder die Täterin zu schimpfen.

b) Schreibe mit Uhrzeit und Datum alles auf, was du gehört und gesehen hast. Ohne etwas zu verändern, umzustellen, zu verbessern oder sonst was. Es kann sein, dass diese Unterlagen die einzigen Beweismittel sind. Und schreib sachlich, nicht emotional.

c) Mache keine Beweisfotos von blauen Flecken oder sonst was. Vor Gericht sind sie nicht zulässig und du machst dich strafbar, weil du die Fotos aufm Handy hast (siehe oben, so ist das Gesetz).

d) Wende dich an einen der folgenden Leute:

1. Die unabhängigen Ansprechpersonen zur Prüfung von Verdachtsfällen der Erzdiözese München und Freising (die gehören nicht zum Ordinariat):

Kirstin Dawin (Diplompsychologin): 089/20041763

KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Martin Miebach (Doktor in Jura): 01 60 / 8 57 41 06 oder 0174/3002647

MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Ulrike Leimig (Diplom-Sozialpädagogin): 08841/6769919

ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Diese Leute werden auch dafür bezahlt, wenn du vielleicht „nur“ einen professionellen Rat in Sachen Grenzverletzungen oder Übergriffen brauchst und/oder einfach auf Nummer sicher gehen willst.

Und natürlich sind diese Leute auch Ansprechpersonen, wenn du selbst Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden bist.

2. Innerhalb der Pfarrei ist Christine Muschalla Ansprechpartnerin: Tel: 08165/ 647 09 -15;
Cmuschalla@ebmuc.de
, wenn du Fragen hast.

3. Du kannst aber auch gerne andere professionelle Stellen einschalten, aber nicht, wenn …

Du bist als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Kibiwe dazu verpflichtet, sexuelle Übergriffe an eine dieser unabhängigen Ansprechpersonen (siehe oben) weiter zu leiten, wenn der Beschuldigte oder die Beschuldigte Mitarbeiter oder Mitarbeiterin beim Kibiwe ist und die Sache sich beim Kibiwe zugetragen hat. Bei hauptamtlichen Beschuldigten in jedem Fall, also auch, wenn es nicht beim Kibiwe passiert ist.

Und das gilt auch, wenn du „nur“ einen Verdacht hast.

Merke: Vertuschung bei sexuellen Übergriffen muss der Vergangenheit angehören! Gilt für die Kirche, gilt für jeden und jede von uns.

Erklärungen:

a) Diese unabhängigen Ansprechpersonen sind Profis. Die wissen, was zu tun ist. Und sie handeln im Interesse des Betroffenen oder der Betroffenen.

b) Du darfst niemanden weiteres davon erzählen, weil das Kind oder der Mitarbeitende dich als Vertrauensperson ausgewählt hat und niemand sonst. Der Betroffene oder die Betroffene hat das Recht, dass nicht alle Welt erfährt, was ihm passiert ist, ohne dass er oder sie dem zustimmt. Darum geht es.

c) Das gilt auch, wenn du was beobachtet hast.

d) Bleibe dran und überzeuge dich, dass die Sache in Ordnung gebracht wird. Du bist dran, nicht die Presse, nicht der Bundeskanzler, niemand sonst. Du bist als Begleitung im Hilfeprozess ausgewählt worden. Aus dieser Nummer kommst du nicht raus. Lass dich aus dieser Rolle auch nicht herausdrängen.

e) Ja, es ist nicht angenehm. Aber du musst handeln und das möglichst professionell.

E s gibt übrigens die ganze Sache auch wasserdicht als Broschüre vom Ordinariat, die heißt „Miteinander achtsam leben“ (da stehen hinten übrigens die anderen professionellen Stellen drin). Absolute Leseempfehlung hiermit für alle, die es noch genauer wissen wollen. Und spätestens dann, wenn ihr mit der Sache direkt konfrontiert werden solltet. Zuerst lesen, dann handeln! Download:

https://www.erzbistum-muenchen.de/cms-media/media-64228420.pdf

Zu guter Letzt …

Hast du den Text durchgelesen? Allein schon die Tatsache, dass wir uns mit der Sache beschäftigen, sensibilisiert uns alle. Und das ist gut so.

Danke, dass du deinen Beitrag für ein sicheres Kibiwe leistest!

Das Kibiwe-Team