Schutzkonzept

Ziele

1. Schutz von Kindern, Jugendlichen und allen Leuten, die besonderen Schutz brauchen, vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt

2. Schutz der Mitarbeitenden (vor Grenzverletzungen, Übergriffen, Gewalt und vor Verdächtigungen ohne Substanz)

3. Schutz der Institution (Gemeinde, Kirche)

Erläuterung zu den Zielen

Die Angabe aller drei Ziele dient der Transparenz und soll auch der Kontrolle dienen. Wenn bei einer Maßnahme nur das 3. Ziel tatsächlich erfüllt wird, dann ist sie offensichtlich falsch.

Was sind Grenzverletzungen? Was sind Übergriffe? Was ist Gewalt?

Grenzverletzungen passieren ohne Absicht, weil man nicht aufpasst, nicht nachdenkt oder einfach unsensibel unterwegs ist. Sie sind nicht strafbar.

Übergriffe geschehen mit Absicht und können strafbar sein.

Gewalt verletzt andere Menschen mit Absicht und ist strafbar.

(Diese Erklärungen sind etwas schwammig, weil die drei Sachen sich nicht auf die Schnelle hier zu 100 Prozent genau voneinander abgrenzen lassen)

Wir wollen nichts davon beim Kibiwe.

Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt können auf verschiedenen Ebenen geschehen.

1. Körperlich

Jeder Mensch hat das Recht, selber über seinen Körper zu verfügen und das Recht, nicht berührt zu werden, wenn er oder sie das nicht will. Dazu gehört auch der „safe space“ um den Körper herum, das ist ungefähr ein knapper Meter für Erwachsene und etwas weniger bei gleichaltrigen Kindern untereinander.

Und natürlich hat jeder und jede das Recht auf Schutz vor körperlicher Gewalt, die Schmerzen mit sich bringt.

Dazu gehört auch alles, was den Ohren wehtut, weil es zu laut ist (siehe unten).

2. Seelisch

Jeder Mensch hat eine Menschenwürde und die soll ihm nicht genommen werden.

Es gilt also: Kinder müssen mit Respekt behandelt werden und wir müssen aufmerksam sein, damit Kinder nicht beschämt, ausgelacht oder beleidigende Ausdrücke verwendet werden. Das gilt auch im Umgang der Mitarbeitenden untereinander.

Und Mobbing geht gar nicht, das sowieso.

3. Sexuell

Der Übergang von körperlicher zur sexuellen Grenzverletzung ist fließend. Zur sexuellen Grenzverletzung zählen auch unangemessene Berührungen, sobald es die Intimteile des Körpers betrifft, wird es strafbar. Das soll und darf nicht passieren. Auch nicht Mitarbeitenden gegenüber.

Es gibt aber auch sexuelle Grenzverletzung, die nicht körperlich ist, sondern seelisch. Dazu gehören Bemerkungen über den Körper anderer Leute, egal ob positiv konnotiert oder abwertend. Auch das soll und darf nicht sein. Niemand sollte die körperliche Entwicklung und/oder den Körper eines anderen Menschen bewerten oder kommentieren.

Im sexuellen Bereich gibt es Übergriffe die mit Körperkontakt einhergehen (Hands on) und solche, die ohne direkten Körperkontakt geschehen (Hands off). Egal wie sexuelle Übergriffe geschehen, sie sind strafbar.

4. Durch Medien

Obwohl das Kibiwe handyfrei sein sollte, gibt es immer wieder Situationen, in denen soziale Medien genützt werden.

Schon klar, dass alle Darstellungen von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt beim Kibiwe nichts zu suchen haben und deren Besitz und Weiterverbreitung strafbar sind.

WICHTIG ZUM SELBSTSCHUTZ: Du darfst weder einen Screenshot davon machen noch solche Inhalte teilen, weil du vielleicht jemanden darüber informieren willst. Sie dürfen sie weder auf dem Handy haben noch verbreiten, selbst mit bester Absicht nicht.

Die Sache mit der Macht

Seien wir ehrlich: Sexuelle Übergriffe und Gewalt geschehen nicht zwingend durch Leute, die pädophil unterwegs sind. Sie geschehen, weil Leute ihre Machtposition missbrauchen, Kinder oder Jugendliche durch Bestechung (Bevorzugung und Geschenke) oder durch Drohungen abhängig machen und dann meist schleichend über Grenzverletzungen und Übergriffe zu sexueller Nötigung übergehen. Täter und Täterinnen können übrigens auch andere Kinder sein.

Was muss getan werden?

Kibiwe-intern

Regel 1: Das erweiterte Führungszeugnis (EFZ)

Alle Mitarbeitenden ab 16 Jahren sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) bei der Gemeinde zu beantragen und ans Ordinariat zu schicken. Die Pfarrei Neufahrn erhält dann die Information, dass das EFZ eingeschickt wurde und vermutlich auch, dass die betreffenden Mitarbeitenden keinen strafrechtlich relevanten Eintrag haben. Das EFZ gilt dann im kirchlichen Bereich fünf Jahre.

Das EFZ kostet nichts, wenn man es für ein ehrenamtliches Engagement braucht.

Warum müssen alle Leute so ein EFZ vorlegen?

a) Wenn es erst einmal fest eingeführt ist, dass jeder und jede so ein EFZ vorlegen muss, dann ist das wie eine Schutzmauer und es ist klar, dass jemand, wenn er pädophile Neigungen hat, ins Kibiwe nicht reinkommen wird.

b) Es ist inzwischen common sense in der Kinder- und Jugendarbeit, dass alle über 16 ein EFZ haben, und es ist in vielen Fällen eine rechtliche Pflicht.

c) Das EFZ ist vergleichbar mit einem TÜV, der aber fünf Jahre und nicht nur zwei Jahre Gültigkeit hat.

Warum ist das Verfahren zur Beantragung so kompliziert? Warum gebe ich das EFZ nicht direkt im Pfarrbüro ab?

Beim EFZ werden alle Sachen aufgeführt, wegen denen jemand vorbestraft ist. Und das geht das Pfarrbüro nichts an. Deshalb bekommt das Pfarrbüro nur die Info, ob jemand mit Kindern arbeiten darf oder nicht. Alle anderen Sachen liest zwar das Ordinariat, aber das wird dort nicht gespeichert, weil du das EFZ zurückbekommst.

Beispiel: Wenn du wegen Fahren ohne Führerschein vorbestraft bist, erfährt das niemand in Neufahrn und die Leute im Ordinariat interessiert’s nicht wirklich.

So ein EFZ gibt ja nur einen Überblick über vergangene Sachen und da auch nur Straftaten, wegen denen ein rechtskräftiges und endgültiges Gerichtsurteil erfolgt ist. Es könnte ja sein, dass jemand noch nicht übergriffig war oder eben noch nicht erwischt wurde?

Ja. Sollte es je möglich sein, das irgendwie mit einem Dokument erfassen zu lassen, dann werden wir zu den ersten gehören, die so ein Dokument verpflichtend einführen.

Regel 2: Sei aufmerksam und schau genau hin!

Reflektiere dein eigenes Verhalten!

Dulde kein Verhalten, das beleidigend und herabsetzend ist. Schreite ein, wenn körperliche oder seelische Grenzen verletzt werden.

Es geht ja immer noch um einen allgemeinen Verhaltenskodex, der Körper, Seele und sexuelle Integrität und Autonomie der Kinder achtet.

Im Übrigen gilt das auch gegenüber den anderen Mitarbeitenden.

Regel 3: Vorher fragen

Gerade bei Kindern gilt, dass man sie fragt, bevor man sie anfasst. Das gilt, wenn ein Kind Trost braucht, wenn es weint, wenn es verletzt ist, wenn es Hilfe braucht …

Nein heißt Nein. Das gilt auch bei den Kindern untereinander.

Und natürlich gilt das auch anderen Mitarbeitenden gegenüber.

Faustregel: Je fremder die andere Person, desto größer das Bedürfnis nach „safe space“ (siehe oben).

Klar, beim Kibiwe geht es auch um Begegnung und manchmal wird es eng, es wird gespielt, beim Basteln geholfen, man sitzt im FS oder im Gruppenraum eng aufeinander – Einfach daran denken und aufmerksam sein.

Regel 4: Schütze die empfindlichen Ohren der Kinder (und nebenher auch deine)

Beim Feedback der Kinder 2025 wurde öfters von den Kindern kritisiert, es sei beim Kibiwe zu laut. Klar, im Saal sind eine Menge Kinder auf einem Haufen, in den Gruppenräumen ist es eng und es geht hoch her – weise die Kinder und auch andere Mitarbeitende darauf hin, wenn es zu laut wird (das merkst du daran, dass dir deine Ohren wehtun), achte auf deine eigene Lautstärke. Denke daran, dass du dazu den Auftrag der Kinder hast. Zum Toben nutze mit den Kindern die Außenflächen, die in der Schule und in den Pfarrzentren zur Verfügung stehen. Mehr Bewegung wurde übrigens auch von den Kindern gewünscht, also dann …

Regel 5: Bevor was passiert, weil die Nerven blank liegen …

Wenn ihr Stress wegen einem Kind habt, wir haben auch schwierige Kinder an Bord, dann holt euch Hilfe, bevor es eskaliert und/oder alle unglücklich sind – Lukas, Christina, Gertrud, Henrik – irgendeine oder irgendeiner wird schon gerade frei sein und sich um das mit Energie gesegnete Kind kümmern.

Das ist keine Niederlage, das ist einfach nur professionell.

Regel 6: Bei Konflikten unter Kindern und Jugendlichen

Bei allen Grenzverletzungen und Übergriffen (speziell handgreiflichen Konflikten) unter Kindern gilt zuallererst: Betroffenes Kind schützen und ihm Aufmerksamkeit schenken, und das Kibiwe-Teaminformieren, damit jemand vorbeikommt.

Das zeitnahe Informieren des Kibiwe-Teams ist Pflicht.

Das gilt auch für Konflikte zwischen Mitarbeitenden.

Regel 7: Wenn eine Mitarbeitende oder ein Mitarbeiter sich unangemessen verhält

Bitte nicht bis zum Abend warten. Bitte hole zeitnah jemanden aus dem Kibiwe-Team zur Hilfe.

Regel 8: Schütze dich selbst!

Du bist auf der sicheren Seite, wenn du niemals mit einem Kind allein in einem Raum bleibst oder in einen Raum gehst. Schon gar nicht in einen Raum mit verschlossener Tür.

Wenn du ein Kind zur Toilette begleitest, gehe nicht mit rein. Wenn auf der Toilette Not am Mann oder an der Frau ist, dann hole eine zweite Mitarbeiterin oder einen zweiten Mitarbeiter dazu. Und frag,wenn möglich,das Kind (siehe oben), wer ihm helfen soll.

Kibiwe-extern

Regel 9: Kein Kind darf alleine in den Gebäuden unterwegs sein!

Schickt kein Kind allein aufs Klo! Schickt kein Kind alleine durch die Gänge oder irgendwo hin! Eine Möglichkeit ist, die Kinder zu zweit auf die Toilette oder auf Botengänge zu schicken.

Klopausen für alle sind übrigens eine gute Idee.

Regel 10: Türen absperren!

Achtet darauf, dass die Außentüren der Gebäude, in denen Gruppenräume sind, geschlossen sind.

Regel 11: Fremde haben beim Kibiwe nichts verloren!

Leute, die nicht zum Kibiwe gehören, haben in den Gruppenräumen und den Gebäuden, die genutzt werden, nichts verloren. Fremde Leute in den Gebäuden immer ansprechen. Und freundlich wieder raus schicken. Das darf jeder und jede und das soll auch jeder und jede tun.

Auch Eltern gelten als fremde Leute (Das gilt auch beim Einlass am Freitag und am Samstag für den Franziskussaal).

Regel 12: Ohne Stempel geht kein Kind allein nach Hause

Zum Schutzkonzept gehört auch die Sache mit den Stempeln für die Kinder, die abends allein nach Hause dürfen, und die Sache, dass die Kinder in der Kirche ihren Eltern oder deren glaubhaften Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (Oma, Opa, ältere Geschwister …) übergeben werden.

Im Fall der Fälle …

Es kann dir passieren, dass ein Kind sich dir anvertraut und du von sexuellen Grenzverletzungen oder gar Übergriffen erfährst. Das kann durch Mitarbeitende geschehen sein oder durch ein anderes Kind beim Kibiwe. Es kann aber auch sein, dass es sich um ein externes Ereignis handelt.

Es kann passieren, dass du Zeuge oder Zeugin von solchen Grenzverletzungen oder Übergriffen wirst.

Du bist mittendrin, es besteht Handlungsbedarf.

Was du nicht machen darfst:

Schweigend darüber hinweg gehen.

Die Sache klein reden.

Dem Kind nicht glauben.

Dem betroffenen Mitarbeitenden nicht glauben (falls das Opfer jemand der Mitarbeitenden ist).

Nichts tun.

Und schon gar nicht: Das Gespräch mit dem Beschuldigten oder der Beschuldigten suchen, auch wenn du ein gutes Verhältnis zu dieser Person hast.

Mache nicht den Fehler und denke nicht, dass „ja immer und irgendwie zwei dazugehören“: Das ist Victim-Blaming. Du darfst und musst parteiisch sein – für den Betroffenen oder die Betroffene.

Desweiteren darfst du im Verlauf dessen, was dann passiert, niemals dem Beschuldigten oder der Beschuldigten den Namen des Kindes oder des betroffenen Mitarbeiters oder der betroffenen Mitarbeiterin verraten. Sprich nicht mit ihm oder ihr über diese Sache.

Rede auch nicht als erstes mit anderen Mitarbeitenden oder sonst jemanden! Bitte behandle die Sache zuallererst vertraulich, aber:

WICHTIG! Du darfst dem Kind keine falschen Versprechungen machen in der Art, dass du ganz bestimmt niemand von seinem Geheimnis erzählst. Denn dieses Versprechen kannst du nicht halten, weil du die Sache weiterleiten musst (siehe unten). Du kannst nur versichern, dass du behutsam und vertraulich mit dem umgehen wirst, was dir anvertraut wird. Kommuniziere das klar.

Was du tun musst:

a) Zuhören, zuhören, zuhören! Keine Fragen stellen! Suggestivfragen verfälschen die Wahrnehmung des Kindes und die Aussage des Kindes und die Aussage kann vor Gericht dann eventuell gar nicht zugelassen werden.

Es gilt: Opferschutz vor Täterschutz. Die oder der Betroffene braucht Aufmerksamkeit, nicht der oder die Beschuldigte.

b) Schreibe mit Uhrzeit und Datum alles auf, was du gehört und gesehen hast. Ohne etwas zu verändern, umzustellen, zu verbessern oder sonst was. Es kann sein, dass diese Unterlagen die einzigen Beweismittel sind. Und schreibe sachlich, nicht emotional.

c) Mache keine Beweisfotos von blauen Flecken oder sonst was. Vor Gericht sind sie nicht zulässig und du machst dich strafbar, weil du die Fotos auf dem Handy hast (siehe oben, so ist das Gesetz).

d) Lies spätestens jetzt und möglichst zeitnah die Handreichung vom Ordinariat durch! (Runterscrollen, dann auf Für Ehrenamtliche: Handreichung „Miteinander achtsam leben“ klicken und so die Handreichung als PDF runterladen)

e) Wende dich an einen der folgenden Leute (je nachdem, wie schwerwiegend die Sache ist):

1. Innerhalb des Kibiwes ist Lukas Bergmann der Ansprechpartner vor Ort.

2. Innerhalb der Pfarrei ist die Ansprechpartnerin:

Dorothea Prietzel-Frank: 0151/58858249; dprietzel-funk@ea.ebmuc.de

https://www2.erzbistum-muenchen.de/pfarrei/st-franziskus-neufahrn/pfarrgemeinde/praeventionskonzept/124667

3. Die unabhängigen Ansprechpersonen zur Prüfung von Verdachtsfällen der Erzdiözese München und Freising:

Kirstin Dawin (Diplompsychologin): 089/20041763; KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Martin Miebach (Doktor in Jura): 0174/3002647; MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Ulrike Leimig (Diplom-Sozialpädagogin): 08841/6769919; 0160/8574106; ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de

https://www.erzbistum-muenchen.de/seelsorge-und-beratung/hilfe-fuer-betroffene-von-missbrauch

Diese Leute (Nr.3) werden auch dafür bezahlt, wenn du vielleicht „nur“ einen professionellen Rat in Sachen Grenzverletzungen oder Übergriffen brauchst und/oder einfach auf Nummer sicher gehen willst.

Und natürlich sind diese Leute auch Ansprechpersonen, wenn du selbst Opfer eines sexuellen Übergriffs unter dem Dach der Kirche geworden bist.

Diese unabhängigen Ansprechpersonen sind Profis. Die wissen, was zu tun ist. Und sie handeln im Interesse des Betroffenen oder der Betroffenen. Die Leute da oben sind nicht im Vertuschungsauftrag der Kirche unterwegs, btw., wirklich nicht.

Du kannst auch gerne andere professionelle Stellen einschalten, aber nicht, wenn …

Du bist als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Kibiwe dazu verpflichtet, sexuelle Übergriffe an eine dieser unabhängigen Ansprechpersonen (siehe oben, Nr. 3) weiter zu leiten, wenn der Beschuldigte oder die Beschuldigte Mitarbeiter oder Mitarbeiterin beim Kibiwe ist und die Sache sich beim Kibiwe zugetragen hat. Bei hauptamtlichen Beschuldigten in jedem Fall, also auch, wenn es nicht beim Kibiwe passiert ist.

f) Und das gilt auch, wenn du „nur“ einen Verdacht hast.

Merke: Vertuschung bei sexuellen Übergriffen muss der Vergangenheit angehören! Gilt für die Kirche, gilt für jeden und jede von uns.

Damit bist du leider nicht aus der Sache raus. Du bist die Vertrauensperson. Du kannst die Verantwortung teilen, du kannst dich beraten lassen, aber du kannst die Sache leider nicht komplett delegieren und dann abhaken. Sorry.

Du musst die Sache aber auch vertraulich behandeln, weil das Kind oder der oder die Mitarbeitende dich als Vertrauensperson ausgewählt hat und niemand sonst. Der Betroffene oder die Betroffene hat das Recht, dass nicht alle Welt erfährt, was ihm oder ihr passiert ist, ohne dass er oder sie dem zustimmt. Darum geht es. Vertraulichkeit gilt auch, wenn du etwas beobachtet hast. Hole dir Rat von Fachleuten (siehe oben) und gehe verantwortlich mit deinen Beobachtungen, Dokumentationen und Informationen um.

Schau, dass du das Kind (oder den oder die Mitarbeitende) im weiteren Prozess nach deinen Möglichkeiten unterstützt, denn es vertraut dir. Es gibt viele Stellen, bei denen du dich beraten lassen kannst, niemand bezweifelt, dass dich so eine Sache selbst als Zeuge oder Zeugin emotional mitnimmt.

Eventuell ist es dir furchtbar unangenehm und du willst die Verantwortung möglichst schnell weitergeben. Aber du musst handeln und das möglichst professionell.

Das gilt alles auch, wenn du selbst Opfer von Übergriffen geworden bist, nur dass du entscheidest, wem du dich anvertraust. Versäume aber nicht, dich an die unabhängigen Ansprechpersonen zu wenden, du hast ein Recht darauf, dass dir Gerechtigkeit widerfährt. Du willst vielleicht das Kibiwe schützen, wenn du die Sache unter den Tisch kehrst. Nett, aber trotzdem: Werde aktiv, bitte!

Zu guter Letzt …

Hast du den Text durchgelesen? Allein schon die Tatsache, dass wir uns mit der Sache beschäftigen, sensibilisiert uns alle. Und das ist gut so.

Danke, dass du deinen Beitrag für ein sicheres Kibiwe leistest!

Das Kibiwe-Team